Rechtsprechung
   BSG, 30.05.2006 - B 2 U 86/06 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12039
BSG, 30.05.2006 - B 2 U 86/06 B (https://dejure.org/2006,12039)
BSG, Entscheidung vom 30.05.2006 - B 2 U 86/06 B (https://dejure.org/2006,12039)
BSG, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - B 2 U 86/06 B (https://dejure.org/2006,12039)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    SGG § 160 Abs 2 Nr 1; ; SGG § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2; ; SGG § 109

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung, Nichtbefolgung eines Beweisantrags nach § 109 SGG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 611
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.01.1979 - 11 BA 129/78

    Nichtzulassungsbeschwerde - Mitwirkung der Beteiligten bei der Sachaufklärung -

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 2 U 86/06 B
    Mit der angeführten Regelung will der Gesetzgeber erreichen, dass die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf eine Verletzung des § 109 SGG generell nicht gestützt werden kann, unabhängig davon, worin die Verletzung im einzelnen besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 34; BVerfG SozR 1500 § 160 Nr. 69).
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 2 U 86/06 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erfordern diese Vorschriften, dass der Zulassungsgrund schlüssig dargetan wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34, 47 und 58; vgl hierzu auch Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl, 2005, IX, RdNr 177 und 179 mwN).
  • BSG, 22.07.2010 - B 13 R 585/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Anhörung eines

    Der Ausschluss einer Rüge der fehlerhaften Anwendung des § 109 SGG gilt umfassend und unabhängig davon, worauf der Verfahrensmangel im Einzelnen beruht (BSG vom 31.1.1979 - 11 BA 129/78 - SozR 1500 § 160 Nr. 34 S 31; BSG vom 21.4.1995 - 2 BU 35/95 - Juris RdNr 7; BSG vom 15.12.2005 - B 9a V 14/05 B - Juris RdNr 9; BSG vom 30.5.2006 - B 2 U 86/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 9 RdNr 4; ebenso BVerfG vom 12.4.1989 - 1 BvR 1425/88 - SozR 1500 § 160 Nr. 69 S 76).
  • BSG, 01.10.2014 - B 9 SB 50/14 B
    Dieser Ausschluss gilt ausnahmslos für jede fehlerhafte Anwendung des § 109 SGG (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 9; BSG SozR 1500 § 160 Nr. 34).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG darf ein Beschwerdeführer die Ausschlussvorschrift des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG nicht dadurch umgehen, dass er Fragen zur angeblichen Missachtung von § 109 SGG in das Gewand der Grundsatzrüge kleidet (s dazu ausführlich BSG vom 30.5.2006 - B 2 U 86/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 9 RdNr 3 f; BSG vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - Juris RdNr 8 und vom 14.10.2010 - B 5 R 178/10 B - BeckRS 2010, 74890 RdNr 6).

  • BSG, 13.07.2011 - B 13 R 125/11 B
    Denn selbst wenn er bestünde, würde hieraus für das vorliegende Beschwerdeverfahren nichts folgen, weil sonst die Ausschlussvorschrift des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Teils 2 SGG umgangen würde (vgl Senatsbeschluss vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - Juris RdNr 8; BSG vom 30.5.2006 - B 2 U 86/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 9 RdNr 3 f).

    Insbesondere gilt der Ausschluss einer Rüge der fehlerhaften Anwendung von § 109 SGG umfassend und unabhängig davon, worauf der Verfahrensmangel im Einzelnen beruht (vgl BSG vom 31.1.1979 - 11 BA 129/78 - SozR 1500 § 160 Nr. 34 S 31; BSG vom 21.4.1995 - 2 BU 35/95 - Juris RdNr 7; BSG vom 15.12.2005 - B 9a V 14/05 B - Juris RdNr 9; BSG vom 30.5.2006 - B 2 U 86/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 9 RdNr 4; ebenso BVerfG vom 12.4.1989 - 1 BvR 1425/88 - SozR 1500 § 160 Nr. 69 S 76).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.11.2006 - 2 U 86/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10146
OLG Köln, 30.11.2006 - 2 U 86/06 (https://dejure.org/2006,10146)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.11.2006 - 2 U 86/06 (https://dejure.org/2006,10146)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. November 2006 - 2 U 86/06 (https://dejure.org/2006,10146)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anfechtbarkeit einer Zahlung zur Abwendung einer angekündigten Sperre der Versorgungsleistungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    InsO §§ 131, 133; AVB § 33 II
    Anfechtbarkeit einer Zahlung zur Abwendung einer angekündigten Sperre der Versorgungsleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Leistung an einen Energieversorger unter dem Eindruck einer angedrohten Sperre der Versorgungsleistungen ("Druckzahlung"); Gesichtspunkt einer inkongruenten Deckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 137
  • NZI 2007, 176
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2006 - 2 U 86/06
    Da die Vorschrift nur eingreift, wenn Fehler in einem Berufungsurteil die Rechtsprechung im Ganzen berühren, und gerichtliche Missgriffe im Einzelfall ihre Anwendung nicht zu rechtfertigen vermögen, können unterschiedliche Ergebnisse zweier Berufungsurteile für sich allein die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen; dies gilt selbst dann, wenn - was hier nicht der Fall ist - beiden Urteilen ein völlig identischer Sachverhalt zu Grunde lag (BGH, BGHR 2004, 59 [60] m.w.N.).
  • BGH, 30.01.1986 - IX ZR 79/85

    Ausübung des Wahlrechts durch den vor Konkurseröffnung eingesetzten Sequesters;

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2006 - 2 U 86/06
    In der in BGHZ 97, 87 veröffentlichten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof das Vorliegen einer kongruenten Deckung bejaht, obwohl eine Stromsperre konkret angedroht worden war.
  • OLG Rostock, 29.03.2004 - 3 U 160/03

    Pflicht zur Rückgewähr einer empfangenen Zahlung zur Insolvenzmasse bei

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2006 - 2 U 86/06
    Die von dem Kläger herangezogene Entscheidung des OLG Rostock (ZInsO 2004, 933) befasst sich nicht primär mit der Frage der Androhung einer Liefersperre.
  • BGH, 25.09.1952 - IV ZR 13/52
    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2006 - 2 U 86/06
    In der im Jahre 1952 veröffentlichten Entscheidung (LM Nr. 1 zu § 30 KO = BB 1952, 868) hat der Bundesgerichtshof die Inkongruenz und damit die Anfechtbarkeit der erlangten Zahlung nicht mit der von einer Einstellung der Versorgungsleistung ausgehenden Drucksituation begründet.
  • LG Landshut, 20.07.2010 - 54 O 1598/10

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei kongruenter Zahlung von

    Mit der Entscheidung des OLG Köln (Beschluss vom 30.11.2006, Az. 2 U 86/06) führt allein die Androhung der Stromsperre bei Nichtbezahlung nicht zur Inkongruenz.

    In ganz ähnlich gelagerten Fällen haben auch das OLG Köln in seinem Beschluss vom 7.9.2006, 2 W 19/06, RdE 2007, 82; das LG Dresden im Beschluss vom 9.6.2008, 10 T 391/08, RdE 2008, 294; das OLG Köln in seinem Beschluss vom 02.11.2006, 2 U 86/06 HB, ZIP 2007, 137das LG Frankfurt (Oder) in seinem Urteil vom 10.7.2006, 14 O 426/05 und das LG Görlitz in seinem Urteil vom 9.6.2006, 1 O 703/05, GWF/Recht und Steuern 2006, 39 die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners verneint.

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.11.2006 - 2 U 86/06 HB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6323
OLG Köln, 02.11.2006 - 2 U 86/06 HB (https://dejure.org/2006,6323)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.2006 - 2 U 86/06 HB (https://dejure.org/2006,6323)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 2006 - 2 U 86/06 HB (https://dejure.org/2006,6323)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anfechtbarkeit einer Zahlung zur Abwendung einer angekündigten Sperre der Versorgungsleistungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Inso §§ 131, 133; AVB § 33 II
    Anfechtbarkeit einer Zahlung zur Abwendung einer angekündigten Sperre der Versorgungsleistungen

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der an ein Energieversorgungsunternehmen erbrachten fälligen Zahlungen zur Abwendung einer in Aussicht gestellten Sperre der Versorgungsleistungen; Vorliegen einer "inkongruenten" Leistung; Ansehung der Anfechtung einer unter "Druck" erfolgten Deckungshandlung ...

  • Judicialis

    InsO § 131; ; InsO § 133; ; AVB § 33 II

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    AVB § 33 Abs. 2; InsO § 131 § 133
    Insolvenzrecht - Anfechtbarkeit einer Zahlung zur Abwendung einer angekündigten Sperre der Versorgungsleistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 137
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.04.2002 - IX ZR 211/01

    Anfechtbarkeit einer Leistungauf eine fällige Forderung zur Vermeidung einer

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2006 - 2 U 86/06
    Inkongruent ist eine Leistung vielmehr nur dann, wenn sie von dem Dreimonatszeitraum des § 131 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InsO erfasst wird (vgl. z.B. BGH, WM 2002, 1193 [1194]); außerhalb dieses Zeitraums liegt eine kongruente Deckung vor (vgl. z.B. BGH, ZIP 2003, 1506 [1508]).

    Die Inkongruenz leitet der Bundesgerichtshof hierbei unter Bezugnahme auf das Gesetzgebungsverfahren aus der zeitlichen Vorziehung des insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes und der damit verbundenen Zurückdrängung des Prioritätsprinzips sowie aus der Erwägung her, dass nach Eintritt der Krise und der damit verbundenen materiellen Insolvenz eine Ungleichbehandlung nicht mehr durch den Einsatz staatlicher Zwangsmittel insolvenzfest erzwungen werden soll (BGHZ 136, 309 [311 ff.] = NJW 1997, 1445 [1446]; BGHZ 157, 242 = NZI 2004, 201 [202]; BGH, NZI 2002, 378; BGH, NZI 2003, 93 [94]; BGH, NZI 2003, 320; BGH, NZI 2004, 690 [691]; vgl. auch HK/Kreft, InsO, 4. Auflage 2006, § 131 Rn. 15; Gerhardt/Kreft, Aktuelle Probleme der Insolvenzanfechtung, 9. Auflage 2005, Rn. 351 f.).

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2006 - 2 U 86/06
    Inkongruent ist eine Leistung vielmehr nur dann, wenn sie von dem Dreimonatszeitraum des § 131 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InsO erfasst wird (vgl. z.B. BGH, WM 2002, 1193 [1194]); außerhalb dieses Zeitraums liegt eine kongruente Deckung vor (vgl. z.B. BGH, ZIP 2003, 1506 [1508]).
  • BGH, 18.12.2003 - IX ZR 199/02

    Anfechtung von Leistungen zur Abwendung eines angekündigten Insolvenzantrags;

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2006 - 2 U 86/06
    Die Inkongruenz leitet der Bundesgerichtshof hierbei unter Bezugnahme auf das Gesetzgebungsverfahren aus der zeitlichen Vorziehung des insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes und der damit verbundenen Zurückdrängung des Prioritätsprinzips sowie aus der Erwägung her, dass nach Eintritt der Krise und der damit verbundenen materiellen Insolvenz eine Ungleichbehandlung nicht mehr durch den Einsatz staatlicher Zwangsmittel insolvenzfest erzwungen werden soll (BGHZ 136, 309 [311 ff.] = NJW 1997, 1445 [1446]; BGHZ 157, 242 = NZI 2004, 201 [202]; BGH, NZI 2002, 378; BGH, NZI 2003, 93 [94]; BGH, NZI 2003, 320; BGH, NZI 2004, 690 [691]; vgl. auch HK/Kreft, InsO, 4. Auflage 2006, § 131 Rn. 15; Gerhardt/Kreft, Aktuelle Probleme der Insolvenzanfechtung, 9. Auflage 2005, Rn. 351 f.).
  • BGH, 20.03.2003 - IX ZR 166/02

    Anfechtbarkeit der Pfändung einer künftigen Forderung; Maßgeblicher Zeitpunkt für

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2006 - 2 U 86/06
    Die Inkongruenz leitet der Bundesgerichtshof hierbei unter Bezugnahme auf das Gesetzgebungsverfahren aus der zeitlichen Vorziehung des insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes und der damit verbundenen Zurückdrängung des Prioritätsprinzips sowie aus der Erwägung her, dass nach Eintritt der Krise und der damit verbundenen materiellen Insolvenz eine Ungleichbehandlung nicht mehr durch den Einsatz staatlicher Zwangsmittel insolvenzfest erzwungen werden soll (BGHZ 136, 309 [311 ff.] = NJW 1997, 1445 [1446]; BGHZ 157, 242 = NZI 2004, 201 [202]; BGH, NZI 2002, 378; BGH, NZI 2003, 93 [94]; BGH, NZI 2003, 320; BGH, NZI 2004, 690 [691]; vgl. auch HK/Kreft, InsO, 4. Auflage 2006, § 131 Rn. 15; Gerhardt/Kreft, Aktuelle Probleme der Insolvenzanfechtung, 9. Auflage 2005, Rn. 351 f.).
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97

    Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2006 - 2 U 86/06
    Die Inkongruenz leitet der Bundesgerichtshof hierbei unter Bezugnahme auf das Gesetzgebungsverfahren aus der zeitlichen Vorziehung des insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes und der damit verbundenen Zurückdrängung des Prioritätsprinzips sowie aus der Erwägung her, dass nach Eintritt der Krise und der damit verbundenen materiellen Insolvenz eine Ungleichbehandlung nicht mehr durch den Einsatz staatlicher Zwangsmittel insolvenzfest erzwungen werden soll (BGHZ 136, 309 [311 ff.] = NJW 1997, 1445 [1446]; BGHZ 157, 242 = NZI 2004, 201 [202]; BGH, NZI 2002, 378; BGH, NZI 2003, 93 [94]; BGH, NZI 2003, 320; BGH, NZI 2004, 690 [691]; vgl. auch HK/Kreft, InsO, 4. Auflage 2006, § 131 Rn. 15; Gerhardt/Kreft, Aktuelle Probleme der Insolvenzanfechtung, 9. Auflage 2005, Rn. 351 f.).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2006 - 2 U 86/06
    Die Inkongruenz leitet der Bundesgerichtshof hierbei unter Bezugnahme auf das Gesetzgebungsverfahren aus der zeitlichen Vorziehung des insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes und der damit verbundenen Zurückdrängung des Prioritätsprinzips sowie aus der Erwägung her, dass nach Eintritt der Krise und der damit verbundenen materiellen Insolvenz eine Ungleichbehandlung nicht mehr durch den Einsatz staatlicher Zwangsmittel insolvenzfest erzwungen werden soll (BGHZ 136, 309 [311 ff.] = NJW 1997, 1445 [1446]; BGHZ 157, 242 = NZI 2004, 201 [202]; BGH, NZI 2002, 378; BGH, NZI 2003, 93 [94]; BGH, NZI 2003, 320; BGH, NZI 2004, 690 [691]; vgl. auch HK/Kreft, InsO, 4. Auflage 2006, § 131 Rn. 15; Gerhardt/Kreft, Aktuelle Probleme der Insolvenzanfechtung, 9. Auflage 2005, Rn. 351 f.).
  • EuGH, 12.10.2004 - C-55/02

    Kommission / Portugal

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2006 - 2 U 86/06
    Die Inkongruenz leitet der Bundesgerichtshof hierbei unter Bezugnahme auf das Gesetzgebungsverfahren aus der zeitlichen Vorziehung des insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes und der damit verbundenen Zurückdrängung des Prioritätsprinzips sowie aus der Erwägung her, dass nach Eintritt der Krise und der damit verbundenen materiellen Insolvenz eine Ungleichbehandlung nicht mehr durch den Einsatz staatlicher Zwangsmittel insolvenzfest erzwungen werden soll (BGHZ 136, 309 [311 ff.] = NJW 1997, 1445 [1446]; BGHZ 157, 242 = NZI 2004, 201 [202]; BGH, NZI 2002, 378; BGH, NZI 2003, 93 [94]; BGH, NZI 2003, 320; BGH, NZI 2004, 690 [691]; vgl. auch HK/Kreft, InsO, 4. Auflage 2006, § 131 Rn. 15; Gerhardt/Kreft, Aktuelle Probleme der Insolvenzanfechtung, 9. Auflage 2005, Rn. 351 f.).
  • BGH, 26.09.2002 - IX ZR 66/99

    Selbstbegünstigungsabsicht des Landes in der Krise eines Schuldners

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2006 - 2 U 86/06
    Die Inkongruenz leitet der Bundesgerichtshof hierbei unter Bezugnahme auf das Gesetzgebungsverfahren aus der zeitlichen Vorziehung des insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes und der damit verbundenen Zurückdrängung des Prioritätsprinzips sowie aus der Erwägung her, dass nach Eintritt der Krise und der damit verbundenen materiellen Insolvenz eine Ungleichbehandlung nicht mehr durch den Einsatz staatlicher Zwangsmittel insolvenzfest erzwungen werden soll (BGHZ 136, 309 [311 ff.] = NJW 1997, 1445 [1446]; BGHZ 157, 242 = NZI 2004, 201 [202]; BGH, NZI 2002, 378; BGH, NZI 2003, 93 [94]; BGH, NZI 2003, 320; BGH, NZI 2004, 690 [691]; vgl. auch HK/Kreft, InsO, 4. Auflage 2006, § 131 Rn. 15; Gerhardt/Kreft, Aktuelle Probleme der Insolvenzanfechtung, 9. Auflage 2005, Rn. 351 f.).
  • BGH, 30.01.1986 - IX ZR 79/85

    Ausübung des Wahlrechts durch den vor Konkurseröffnung eingesetzten Sequesters;

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2006 - 2 U 86/06
    Vielmehr ist er von einer Anfechtung der erlangten Leistung nach § 30 Nr. 1 2. Alt. KO (nunmehr § 130 InsO) ausgegangen, obwohl der Stromversorger dem Sequester keine andere Wahl gelassen hat, als dem Verlangen nach Abdeckung der Rückstände nachzukommen oder auf eine weitere Stromlieferung zu verzichten und den Betrieb einzustellen (BGHZ 97, 87 [96]).
  • OLG Köln, 31.08.2006 - 2 U 3/06

    Anfechtbarkeit einer Zahlung zur Abwehr einer angekündigten Sperre der

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2006 - 2 U 86/06
    Insbesondere kann die Inkongruenz der erlangten Befriedigung nicht damit begründet werden, die Insolvenzschuldnerin habe unter dem Druck einer in Aussicht gestellten Sperre der Versorgungsleistungen an die Beklagte gezahlt (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 31. August 2006, 2 U 3/06; Senat, Beschluss vom 7. September 2006, 2 W 19/06).
  • OLG Köln, 07.09.2006 - 2 W 19/06

    Vorliegen der inkongruenten Befriedigung eines Insolvenzgläubigers; Abschluss

  • OLG Rostock, 29.03.2004 - 3 U 160/03

    Pflicht zur Rückgewähr einer empfangenen Zahlung zur Insolvenzmasse bei

  • BGH, 25.09.1952 - IV ZR 13/52
  • LG Stade, 19.01.2005 - 2 S 55/04

    Insolvenzanfechtung: Zahlungen des in Ratenrückstand geratenen

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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 U 86/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15300
LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 U 86/06 (https://dejure.org/2008,15300)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13.03.2008 - L 2 U 86/06 (https://dejure.org/2008,15300)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13. März 2008 - L 2 U 86/06 (https://dejure.org/2008,15300)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall (Wegeunfall); Gewährung von Entschädigungsleistungen an die Witwe des Verstorbenen; Umfang eines Unfallversicherungsschutzes auf das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unmittelbarer Weg nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII - Verlassen des zunächst eingeschlagenen verkehrsgerechten (längeren) Weges - ab diesem Zwischenpunkt Einschlagen des entfernungsmäßig kürzeren Weges

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    SGB VII § 8
    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wegeunfall, Begriff des unmittelbaren Weges

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 U 86/06
    Der Begriff der "selbstgeschaffenen Gefahr" ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eng auszulegen und nur mit größter Zurückhaltung anzuwenden (BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - m.w.N.).

    Einen Rechtssatz des Inhalts, dass der Versicherungsschutz entfällt, wenn der Versicherte sich bewusst einer höheren Gefahr aussetzt und dadurch zu Schaden kommt, gibt es daher nicht (BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R -).

    Dies ist vielmehr nur ausnahmsweise dann der Fall, wenn ein Beschäftigter sich derart sorglos und unvernünftig verhält, dass für den Eintritt des Arbeitsunfalls nicht mehr die versicherte Tätigkeit, sondern die selbstgeschaffene Gefahr als die rechtlich allein wesentliche Ursache anzusehen ist (BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R; Urteil vom 04. September 2007 - B 2 U 28/06 R).

    Dabei hat das BSG stets klargestellt, dass ein solches Verhalten den Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall nie ausschließt, wenn der Versicherte ausschließlich betriebliche Zwecke verfolgt; die selbstgeschaffene Gefahr bekommt also erst dann Bedeutung, wenn ihr betriebsfremde Motive zugrunde liegen (BSG, Urteil vom 10. Dezember 1957 - 2 RU 270/55, BSGE 6, 164, 169; Urteil vom 05. August 1976 - 2 RU 231/74, BSGE 42, 129, 133; Urteil vom 02. November 1988 - 2 RU 7/88, BSGE 64, 159, 161; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R- zitiert nach Juris).

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 U 86/06
    Für einen Arbeitsunfall ist danach erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. etwa BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 - SGb 2008, 52, 53).

    Für diesen Zusammenhang gilt die Theorie der wesentlichen Bedingung, nach der auf der naturwissenschaftlich-philosophischen Bedingungstheorie aufbauend in einem zweiten wertenden Schritt als rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen werden, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 - SGb 2008, 52, 53).

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 U 86/06
    Dies ist vielmehr nur ausnahmsweise dann der Fall, wenn ein Beschäftigter sich derart sorglos und unvernünftig verhält, dass für den Eintritt des Arbeitsunfalls nicht mehr die versicherte Tätigkeit, sondern die selbstgeschaffene Gefahr als die rechtlich allein wesentliche Ursache anzusehen ist (BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R; Urteil vom 04. September 2007 - B 2 U 28/06 R).
  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 6/02 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nahrungsaufnahme während der Arbeitspause

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 U 86/06
    a) Zunächst muss also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen; d.h., es muss ein innerer bzw. sachlicher Zusammenhang gegeben sein, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002, Az.: B 2 U 6/02 R m.w.N.).
  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - Wahlfreiheit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 U 86/06
    Insbesondere folgt aus dem vom Gesetz geforderten unmittelbaren Zusammenhang zwischen Weg und versicherter Tätigkeit nicht, dass der Versicherte ausschließlich auf dem entfernungsmäßig kürzesten Weg von und zu der Arbeitsstätte geschützt ist (BSG, Urteil vom 11. September 2001- B 2 U 34/00 R- SozR 3-2700 § 8 Nr. 9).
  • BSG, 02.11.1988 - 2 RU 7/88

    Gemischte Tätigkeit - Unfallversicherungsschutz - SelbstgeschaffeneGefahr -

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 U 86/06
    Dabei hat das BSG stets klargestellt, dass ein solches Verhalten den Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall nie ausschließt, wenn der Versicherte ausschließlich betriebliche Zwecke verfolgt; die selbstgeschaffene Gefahr bekommt also erst dann Bedeutung, wenn ihr betriebsfremde Motive zugrunde liegen (BSG, Urteil vom 10. Dezember 1957 - 2 RU 270/55, BSGE 6, 164, 169; Urteil vom 05. August 1976 - 2 RU 231/74, BSGE 42, 129, 133; Urteil vom 02. November 1988 - 2 RU 7/88, BSGE 64, 159, 161; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R- zitiert nach Juris).
  • BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74

    Arbeitsunfall - Besatzungsmitglied - Zwischendeck - Schiff im Hafen -

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 U 86/06
    Dabei hat das BSG stets klargestellt, dass ein solches Verhalten den Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall nie ausschließt, wenn der Versicherte ausschließlich betriebliche Zwecke verfolgt; die selbstgeschaffene Gefahr bekommt also erst dann Bedeutung, wenn ihr betriebsfremde Motive zugrunde liegen (BSG, Urteil vom 10. Dezember 1957 - 2 RU 270/55, BSGE 6, 164, 169; Urteil vom 05. August 1976 - 2 RU 231/74, BSGE 42, 129, 133; Urteil vom 02. November 1988 - 2 RU 7/88, BSGE 64, 159, 161; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R- zitiert nach Juris).
  • BSG, 10.12.1957 - 2 RU 270/55
    Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 U 86/06
    Dabei hat das BSG stets klargestellt, dass ein solches Verhalten den Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall nie ausschließt, wenn der Versicherte ausschließlich betriebliche Zwecke verfolgt; die selbstgeschaffene Gefahr bekommt also erst dann Bedeutung, wenn ihr betriebsfremde Motive zugrunde liegen (BSG, Urteil vom 10. Dezember 1957 - 2 RU 270/55, BSGE 6, 164, 169; Urteil vom 05. August 1976 - 2 RU 231/74, BSGE 42, 129, 133; Urteil vom 02. November 1988 - 2 RU 7/88, BSGE 64, 159, 161; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R- zitiert nach Juris).
  • BSG, 29.04.1982 - 2 RU 10/81

    Selbstgeschaffene Gefahr; Verneinung des Kausalzusammenhangs; Betriebsfremde

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 U 86/06
    Demzufolge vermag der Grad des Verschuldens des Versicherten an dem Unfallgeschehen den Zusammenhang zwischen dem Unfall und der versicherten Tätigkeit allein nicht zu beseitigen (BSG, Urteil vom 28. April 2982 - 2 RU 10/81 - Rn. 13, zitiert nach Juris).
  • LSG Bayern, 05.05.1988 - L 7 V 334/84

    Sicherheitsgurtpflicht für Soldaten bei Dienst- oder Familienheimfahrt

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 U 86/06
    Sofern - wie hier - andere Anhaltspunkte (z.B. Suizidabsicht) fehlen, stellt das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes zwar eine (grob) fahrlässige Gedankenlosigkeit dar, nicht jedoch werden damit eigenwirtschaftliche und betriebsfremde Zwecke verfolgt, die die Unfallkausalität in Frage stellen könnten (BayLSG, Urteil vom 05. Mai 1988 - L 7 V 334/84 SVG, Breith. 1988, 947, 950; BSG, Urteil vom 16. März 1982 - 91/9 RV 40/81 - freilich ebenfalls zum Versorgungsrecht und vor dem Hintergrund der erst kurz vor dem Unfall eingeführten Anschnallpflicht).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - I-2 U 86/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13757
OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - I-2 U 86/06 (https://dejure.org/2008,13757)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.05.2008 - I-2 U 86/06 (https://dejure.org/2008,13757)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - I-2 U 86/06 (https://dejure.org/2008,13757)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Feststellung der Verpflichtung zum Schadensersatz eines Inhabers eines ein Verfahren zur Erhöhung der Benetzbarkeit der Oberfläche von Werkstücken beinhaltenden Patents wegen mittelbarer Verletzung durch ...

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02

    Haubenstretchautomat

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 U 86/06
    Ob das Mittel hierfür geeignet ist, beurteilt sich nach der objektiven Beschaffenheit des Gegenstandes, der angeboten oder geliefert wird (BGH, GRUR 2005, 848, 850 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2007, 679, 683 - Haubenstretchautomat; GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Entweder ist dem Dritten bekannt, dass der Abnehmer die Mittel zur patentgemäßen Benutzung bestimmt hat, oder aus der Sicht des Dritten ist bei objektiver Betrachtung nach den Umständen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten (ist "offensichtlich"), dass der Abnehmer die angebotenen oder gelieferten Mittel zur patentverletzenden Verwendung bestimmen wird (BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 679, 683 - Haubenstretchautomat).

    Kenntnis und Offensichtlichkeit sind damit zwei Wege, einen Tatbestand festzustellen, der es - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der mittelbaren Patentverletzung - rechtfertigt, dem Dritten die in dem Angebot oder der Lieferung liegende objektive Gefährdung des Ausschließlichkeitsrechts des Patentinhabers auch subjektiv als Verletzungshandlung zuzurechnen (BGH, GRUR 2007, 679, 683 - Haubenstretchautomat).

    Die subjektive Bestimmung des Abnehmers zur unmittelbar patentverletzenden Verwendung eines angebotenen oder gelieferten Mittels ist regelmäßig aufgrund der Umstände offensichtlich, wenn das Mittel ausschließlich patentverletzend verwendet werden kann und folgerichtig auch tatsächlich beim Abnehmer ausschließlich patentverletzend verwendet wird (vgl. BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2007, 679, 684 - Haubenstretchautomat).

    Gleiches gilt aber auch dann, wenn in der Gebrauchsanleitung oder dergleichen auf beide Benutzungsmöglichkeiten - die patentgemäße und die patentfreie - gleichermaßen hingewiesen wird (vgl. BGH, GRUR 2007, 679, 684 - Haubenstretchautomat; Kühnen/Geschke, Die Durchsetzung von Patenten in der. Praxis, 3. Aufl., Rdnr. 129).

    Kommt eine patentfreie Nutzungsmöglichkeit in Betracht, sind grundsätzlich nur eingeschränkte Verbote gerechtfertigt, die sicherstellen, dass einerseits der wirtschaftliche Verkehr mit dem angegriffenen Gegenstand außerhalb des Schutzrechtes unbeeinträchtigt bleibt und andererseits der unmittelbar patentverletzende Gebrauch durch den Abnehmer mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen wird (BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 841 f. - Deckenheizung; BGH, GRUR 2004, 758, 763 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 679, 685 - Haubenstretchautomat).

    Als geeignete Maßnahmen kommen hierbei Warnhinweise an die Abnehmer in Betracht, nicht ohne Zustimmung des Schutzrechtsinhabers im Sinne der patentgemäßen Lehre zu handeln, sowie eine vertragliche Unterlassungsverpflichtungsvereinbarung mit dem Abnehmer, die gegebenenfalls mit der Zahlung einer Vertragsstrafe an den Schutzrechtsinhaber für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsvereinbarung verbunden ist (BGH, GRUR 2007, 679, 685 - Haubenstretchautomat).

    Welche Vorsorgemaßnahmen der Anbieter oder Lieferant eines Mittels, das sowohl patentverletzend als auch patentfrei verwendet werden kann, zu treffen hat, bestimmt sich nach Abwägung aller Umstände im Einzelfall (BGH, GRUR 2007, 679, 685 - Haubenstretchautomat).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen einerseits geeignet und ausreichend sein müssen, um Patentverletzungen mit hinreichender Sicherheit zu verhindern, andererseits den Vertrieb des Mittels zum patentfreien Gebrauch nicht in unzumutbarer Weise behindern dürfen (BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 842 - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 679, 685 - Haubenstretchautomat).

    Von Bedeutung ist insbesondere, wie groß die Wahrscheinlichkeit einer patentgemäßen Benutzung ist (BGH, GRUR 2007, 679, 685 - Haubenstretchautomat), aber auch wie die Beweismöglichkeiten für den Patentinhaber einzuschätzen sind (Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 138).

    Deshalb kann die Abgabe solcher Unterlassungserklärungen seitens der Abnehmer mittelbar patentverletzender Mittel im Rahmen des § 10 PatG grundsätzlich nur verlangt werden, wenn ein Warnhinweis nach den konkreten Umständen des Einzelfalls unzureichend ist (BGH, GRUR 2007, 679, 685 - Haubenstretchautomat, m. w. Nachw.).

    Der Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs von Mitteln, die von den Abnehmern oder Belieferten patentverletzend benutzt werden können, solange sich die Abnehmer nicht auf das Klagepatent bezogen strafbewehrt zur Unterlassung verpflichtet haben, setzt deshalb die Feststellung besonderer Umstände voraus (BGH, GRUR 2007, 679, 685 - Haubenstretchautomat).

    Den vom Landgericht ausgeurteilten Warnhinweis hat der Senat entsprechend dem Antrag der Klägerin - im Hinblick auf etwaige Bestimmtheitsbedenken (vgl. hierzu einerseits BGH, GRUR 2007, 679, 685 - Haubenstretchautomat, andererseits Kühnen, GRUR 2008, 218 ff) - dahin modifiziert, dass die Formulierung "unübersehbar schriftlich darauf hinzuweisen" durch die Formulierung "blickfangmäßig hervorgehoben darauf hinzuweisen" ersetzt worden ist.

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 U 86/06
    Unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr ist ein (vorbeugender) Unterlassungsanspruch begründet, wenn zwar noch kein Patenteingriff erfolgt ist, aber ernsthafte und greifbare Tatsachen dafür vorliegen, dass sich der Gegner in naher Zukunft rechtswidrig verhalten werde (vgl. BGH, GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; GRUR 1993, 53, 55 - ausländischer Inserent; GRUR 1994, 57, 58 - Geld-zurück-Garantie; GRUR 1999, 1097, 1099 - Preissturz ohne Ende; GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 6. Aufl., § 139 Rdnr. 68; Schulte/Kühnen, a.a.O., § 139 Rdnr. 28; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 373).

    Eine Erstbegehungsgefahr kann zwar auch begründen, wer sich des Rechts berühmt, bestimmte Handlungen vornehmen zu dürfen (vgl. BGH, GRUR 1987, 125, 126 - Berühmung; GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe).

    Eine Berühmung, aus der die unmittelbar oder in naher Zukunft ernsthaft drohende Gefahr einer Begehung abzuleiten ist, kann unter Umständen auch in Erklärungen zu sehen sein, die im Rahmen der Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen Verfahren abgegeben werden (vgl. BGH, GRUR 1999, 418, 420 - Möbelklassiker; GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe).

    Die Tatsache allein, dass sich ein Beklagter gegen die Klage verteidigt und dabei die Auffassung äußert, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, ist jedoch nicht als eine Berühmung zu werten, die eine Erstbegehungsgefahr begründet (vgl. BGH, GRUR 1968, 49, 50 - Zentralschlossanlagen; GRUR 1987, 45, 46 f. - Sommerpreiswerbung; GRUR 1991, 764, 765 f. - Telefonwerbung IV, GRUR 1992, 627, 630 - Pajero; GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe, m. w. Nachw.).

    Andernfalls würde der Beklagte in der wirksamen Verteidigung seiner Rechte, zu der auch das Recht gehört, in einem gerichtlichen Verfahren die Rechtmäßigkeit bestimmter Verhaltensweisen klären zu lassen, und in seinem Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) beschränkt (BGH, GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe).

    Einem Beklagten, der sich gegen einen Anspruch, den er für unbegründet hält, verteidigt, kann auch nicht ohne weiteres unterstellt werden, er werde selbst eine gerichtliche Entscheidung, mit der die Rechtslage geklärt worden ist, nicht beachten (BGH, GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe).

    An einer Erstbegehungsgefahr fehlt es jedoch insbesondere, wenn eindeutig klargestellt wird, dass es dem Beklagten nur um die Rechtsverteidigung geht und keine Rechtsverletzungen zu besorgen sind (vgl. BGH, GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe).

  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03

    "Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 U 86/06
    Der in § 10 PatG normierte Gefährdungstatbestand der mittelbaren Patentverletzung bezweckt, die unberechtigte Benutzung der geschützten Erfindung bereits im Vorfeld zu verhindern (BGHZ 115, 204 = GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGHZ 159, 76 = GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Entweder ist dem Dritten bekannt, dass der Abnehmer die Mittel zur patentgemäßen Benutzung bestimmt hat, oder aus der Sicht des Dritten ist bei objektiver Betrachtung nach den Umständen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten (ist "offensichtlich"), dass der Abnehmer die angebotenen oder gelieferten Mittel zur patentverletzenden Verwendung bestimmen wird (BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 679, 683 - Haubenstretchautomat).

    Kommt eine patentfreie Nutzungsmöglichkeit in Betracht, sind grundsätzlich nur eingeschränkte Verbote gerechtfertigt, die sicherstellen, dass einerseits der wirtschaftliche Verkehr mit dem angegriffenen Gegenstand außerhalb des Schutzrechtes unbeeinträchtigt bleibt und andererseits der unmittelbar patentverletzende Gebrauch durch den Abnehmer mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen wird (BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 841 f. - Deckenheizung; BGH, GRUR 2004, 758, 763 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 679, 685 - Haubenstretchautomat).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen einerseits geeignet und ausreichend sein müssen, um Patentverletzungen mit hinreichender Sicherheit zu verhindern, andererseits den Vertrieb des Mittels zum patentfreien Gebrauch nicht in unzumutbarer Weise behindern dürfen (BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 842 - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 679, 685 - Haubenstretchautomat).

    c) Außerdem ist die Formulierung "und bestimmt" in Abschnitt I. 1. des landgerichtlichen Urteilsausspruches zu streichen gewesen, weil diese wegen fehlender Bestimmtheit unzulässig ist (vgl. BGH GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung).

  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90

    Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 U 86/06
    Ein Unterlassungsanspruch, der sich - wie hier - gegen eine künftige Verletzungshandlung richtet, setzt eine Begehungsgefahr voraus, d. h. die ernsthafte Besorgnis, dass in Zukunft gegen die gegebene Unterlassungspflicht verstoßen wird (vgl. BGH, GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; GRUR 1992, 612, 614 - Nicola).

    Das gilt auch für den Unterlassungsanspruch aus § 139 Abs. 1 PatG, der zur Abwehr künftiger Eingriffe dient (vgl. Benkard/Rogge/Grabinski, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 10. Aufl., § 139 PatG Rdnr. 27) Die ernsthafte Besorgnis einer bevorstehenden Rechtsverletzung kann begründet sein, wenn entweder die Gefahr der Wiederholung eines schon einmal begangenen Verstoßes oder die Gefahr einer erstmaligen Verletzungshandlung (Erstbegehungsgefahr) besteht (vgl. BGH, GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; Benkard/Rogge/Grabinski, a.a.O., § 139 PatG Rdnr. 27; Schulte/Kühnen, Patentgesetz, 7. Aufl., § 139 Rdnr. 27).

    Unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr ist ein (vorbeugender) Unterlassungsanspruch begründet, wenn zwar noch kein Patenteingriff erfolgt ist, aber ernsthafte und greifbare Tatsachen dafür vorliegen, dass sich der Gegner in naher Zukunft rechtswidrig verhalten werde (vgl. BGH, GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; GRUR 1993, 53, 55 - ausländischer Inserent; GRUR 1994, 57, 58 - Geld-zurück-Garantie; GRUR 1999, 1097, 1099 - Preissturz ohne Ende; GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 6. Aufl., § 139 Rdnr. 68; Schulte/Kühnen, a.a.O., § 139 Rdnr. 28; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 373).

    Die drohende Verletzungshandlung muss sich dabei in tatsächlicher Hinsicht so greifbar abzeichnen, daß eine zuverlässige Beurteilung unter rechtlichen (hier: patentrechtlichen) Gesichtspunkten möglich ist (vgl. BGH, GRUR 1990, 687, 688 - Anzeigenpreis II; GRUR 1992, 405 - Systemunterschiede; GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; BGH, GRUR 1992, 612, 614 - Nicola; Benkard/Rogge/Grabinski, a.a.O., § 139 PatG Rdnr. 28; Schulte/Kühnen, a.a.O., § 139 Rdnr. 28).

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Rohrschweißverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 U 86/06
    Der in § 10 PatG normierte Gefährdungstatbestand der mittelbaren Patentverletzung bezweckt, die unberechtigte Benutzung der geschützten Erfindung bereits im Vorfeld zu verhindern (BGHZ 115, 204 = GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGHZ 159, 76 = GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Ob das Mittel hierfür geeignet ist, beurteilt sich nach der objektiven Beschaffenheit des Gegenstandes, der angeboten oder geliefert wird (BGH, GRUR 2005, 848, 850 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2007, 679, 683 - Haubenstretchautomat; GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Das Mittel muss so ausgebildet sein, dass eine unmittelbare Benutzung der geschützten Lehre mit allen ihren Merkmalen durch die Abnehmer möglich ist (BGHZ 115, 205, 208 = GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGH, GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Diese Eigenschaft ergibt sich daraus, dass die angegriffene Vorrichtung - wie soeben darlegt - objektiv zur Ausübung des patentgeschützten Verbindungsverfahrens geeignet ist (vgl. BGH GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren, m. w. Nachw.).

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 U 86/06
    Ein Unterlassungsanspruch, der sich - wie hier - gegen eine künftige Verletzungshandlung richtet, setzt eine Begehungsgefahr voraus, d. h. die ernsthafte Besorgnis, dass in Zukunft gegen die gegebene Unterlassungspflicht verstoßen wird (vgl. BGH, GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; GRUR 1992, 612, 614 - Nicola).

    Die drohende Verletzungshandlung muss sich dabei in tatsächlicher Hinsicht so greifbar abzeichnen, daß eine zuverlässige Beurteilung unter rechtlichen (hier: patentrechtlichen) Gesichtspunkten möglich ist (vgl. BGH, GRUR 1990, 687, 688 - Anzeigenpreis II; GRUR 1992, 405 - Systemunterschiede; GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; BGH, GRUR 1992, 612, 614 - Nicola; Benkard/Rogge/Grabinski, a.a.O., § 139 PatG Rdnr. 28; Schulte/Kühnen, a.a.O., § 139 Rdnr. 28).

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 U 86/06
    Der in § 10 PatG normierte Gefährdungstatbestand der mittelbaren Patentverletzung bezweckt, die unberechtigte Benutzung der geschützten Erfindung bereits im Vorfeld zu verhindern (BGHZ 115, 204 = GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGHZ 159, 76 = GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Kommt eine patentfreie Nutzungsmöglichkeit in Betracht, sind grundsätzlich nur eingeschränkte Verbote gerechtfertigt, die sicherstellen, dass einerseits der wirtschaftliche Verkehr mit dem angegriffenen Gegenstand außerhalb des Schutzrechtes unbeeinträchtigt bleibt und andererseits der unmittelbar patentverletzende Gebrauch durch den Abnehmer mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen wird (BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 841 f. - Deckenheizung; BGH, GRUR 2004, 758, 763 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 679, 685 - Haubenstretchautomat).

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 U 86/06
    Ob das Mittel hierfür geeignet ist, beurteilt sich nach der objektiven Beschaffenheit des Gegenstandes, der angeboten oder geliefert wird (BGH, GRUR 2005, 848, 850 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2007, 679, 683 - Haubenstretchautomat; GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Die subjektive Bestimmung des Abnehmers zur unmittelbar patentverletzenden Verwendung eines angebotenen oder gelieferten Mittels ist regelmäßig aufgrund der Umstände offensichtlich, wenn das Mittel ausschließlich patentverletzend verwendet werden kann und folgerichtig auch tatsächlich beim Abnehmer ausschließlich patentverletzend verwendet wird (vgl. BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2007, 679, 684 - Haubenstretchautomat).

  • BGH, 24.09.1991 - X ZR 37/90

    Patentrechtliche Bedeutung bestimmter Merkmale Mittelbare Patentnutzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 U 86/06
    Der in § 10 PatG normierte Gefährdungstatbestand der mittelbaren Patentverletzung bezweckt, die unberechtigte Benutzung der geschützten Erfindung bereits im Vorfeld zu verhindern (BGHZ 115, 204 = GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGHZ 159, 76 = GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Das Mittel muss so ausgebildet sein, dass eine unmittelbare Benutzung der geschützten Lehre mit allen ihren Merkmalen durch die Abnehmer möglich ist (BGHZ 115, 205, 208 = GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGH, GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 U 86/06
    Eine Berühmung, aus der die unmittelbar oder in naher Zukunft ernsthaft drohende Gefahr einer Begehung abzuleiten ist, kann unter Umständen auch in Erklärungen zu sehen sein, die im Rahmen der Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen Verfahren abgegeben werden (vgl. BGH, GRUR 1999, 418, 420 - Möbelklassiker; GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe).
  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89

    Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 99/88

    Anzeigenpreis II - Verdrängungswettbewerb; vorbeugender Unterlassungsanspruch

  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90

    Ausländischer Inserent - Prüfungspflicht bei Inseraten;

  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 122/90

    Pajero - Verleiten zum Vertragsbruch; Erstbegehungsgefahr

  • BGH, 15.04.1999 - I ZR 83/97

    Preissturz ohne Ende - Vorbeugender Unterlassungsanspruch;

  • BGH, 14.07.1993 - I ZR 189/91

    Geld-zurück-Garantie - Irreführung/sonst; übertriebenes Anlocken

  • BGH, 24.04.1986 - I ZR 56/84

    Sommerpreiswerbung

  • BGH, 31.05.1967 - Ib ZR 119/65

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Verbot der Herstellung von Fertigschlüsseln -

  • LG Düsseldorf, 10.03.2011 - 4a O 430/06

    Aufwickelwelle

    Entweder ist dem Dritten bekannt, dass der Abnehmer die Mittel zur gebrauchsmustergemäßen Benutzung bestimmt hat, oder aus der Sicht des Dritten ist bei objektiver Betrachtung nach den Umständen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten, dass der Abnehmer die angebotenen oder gelieferten Mittel zur gebrauchsmusterverletzenden Verwendung bestimmen wird (BGH, GRUR 2006, 839 (841) - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 679 (683) - Haubenstretchautomat; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.05.2008, AZ: I-2 U 86/06).

    Kenntnis und Offensichtlichkeit sind damit zwei Wege, einen Tatbestand festzustellen, der es - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der mittelbaren Gebrauchsmusterverletzung - rechtfertigt, dem Dritten die in dem Angebot oder der Lieferung liegende objektive Gefährdung des Ausschließlichkeitsrechts des Gebrauchsmusterinhabers auch subjektiv als Verletzungshandlung zuzurechnen (BGH, GRUR 2007, 679 (683) - Haubenstretchautomat; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.05.2008, AZ: I-2 U 86/06, Rn. bei Juris: 92).

  • LG Düsseldorf, 11.01.2011 - 4b O 33/08

    Induktionsspule III

    Entweder ist dem Dritten bekannt, dass der Abnehmer die Mittel zur patentgemäßen Benutzung bestimmt hat oder aus der Sicht des Dritten ist bei objektiver Betrachtung nach den Umständen mit hinreichender Sicherheit, dass der Abnehmer die angebotenen oder gelieferten Mittel zur patentverletzenden Verwendung bestimmen wird (BGH, GRUR 2006, 839 (841) - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 679 (683) -Haubenstretchautomat; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.05.2008, AZ: I-2 U 86/06).

    Kenntnis und Offensichtlichkeit sind damit zwei Wege, einen Tatbestand festzustellen, der - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der mittelbaren Patentverletzung - rechtfertigt, dem Dritten die in dem Angebot oder der Lieferung liegende objektive Gefährdung des Ausschließlichkeitsrechts des Patentinhabers auch subjektiv als Verletzungshandlung zuzurechnen (BGH, GRUR 2007, 679 (683) - Haubenstretchautomat; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.05.2008, AZ: I-2 U 86/06, Rn. bei Juris: 92).

  • LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 236/09

    Kein Anspruch auf Unterlassung, Rechnungslegung, Feststellung der

    Die drohende Verletzungshandlung muss sich dabei in tatsächlicher Hinsicht so greifbar abzeichnen, dass eine zuverlässige Beurteilung unter patentrechtlichen Gesichtspunkten möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.05.2008, Az.: I-2 U 86/06 m. w. N.; vgl. auch Schulte/Kühnen, Patentgesetz, 8. Auflage, § 139 Rz. 35).
  • LG Düsseldorf, 27.11.2008 - 4b O 476/04

    Hybridizer

    Dementsprechend hat die Kammer den Hilfsantrag der Klägerinnen entsprechend konkretisiert und umschrieben (OLG Düsseldorf, I-2 U 86/06, Urteil vom 29.05.2008; OLG Düsseldorf, I-2 U 118/06, Urteil vom 29.05.2008).
  • LG Düsseldorf, 20.11.2012 - 4b O 100/11

    Folientransfermaschine II

    Entweder ist dem Dritten bekannt, dass der Abnehmer die Mittel zur patentgemäßen Benutzung bestimmt hat oder aus der Sicht des Dritten ist bei objektiver Betrachtung nach den Umständen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten (ist "offensichtlich"), dass der Abnehmer die angebotenen oder gelieferten Mittel zur patentverletzenden Verwendung bestimmen wird (BGH GRUR 2006, 841 - Deckenheizung; BGH GRUR 2007, 679, 463 - Haubenstrechautomat; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.05.2008; I-2 U 86/06).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2009 - 2 W 64/09

    Zurückweisung der Beschwerde des Schuldners gegen die Vollstreckung aus einem

    Da der angesprochene Verkehr der zugehörigen Produktbeschreibung auf der Seite "Aktuelle Anlagentechnik" nicht entnehmen kann, dass die Wechselspannung nach dem Transformator noch in irgendeiner Weise "umgewandelt" bzw. "verändert" wird, ihm insbesondere nicht mitgeteilt wird, dass nach dem Transformator noch ein so genannter Gleichrichter vorgesehen ist, wird er annehmen, dass - was nach der Lehre des Klagepatents entscheidend ist (vgl. Senat, Urt. v. 29.05.2008 - I-2 U 86/06, Anlage ZV II 2, Seiten 23 bis 24) - auch an der Elektrode (also der Plasmadüse) eine hochfrequente Wechsel spannung anliegt, wie dies auch bei der bisherigen Ausführungsform "P.................." der Fall war (vgl. Senat, Urt. v. 29.05.2008 - I-2 U 86/06, Anlage ZV II 2, Seiten 29 f.).
  • LG Düsseldorf, 10.12.2009 - 4b O 122/08

    Tanklagersystem

    Entweder ist dem Dritten bekannt, dass der Abnehmer die Mittel zur patentgemäßen Benutzung bestimmt hat oder aus der Sicht des Dritten ist bei objektiver Betrachtung nach den Umständen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten (ist "offensichtlich"), dass der Abnehmer die angebotenen oder gelieferten Mittel zur patentverletzenden Verwendung bestimmen wird (BGH GRUR 2006, 841 - Deckenheizung; BGH GRUR 2007, 679, 463 - Haubenstrechautomat; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.05.2008; I-2 U 86/06).
  • LG Düsseldorf, 10.12.2009 - 4b O 83/09

    Tanklagersystem II

    Entweder ist dem Dritten bekannt, dass der Abnehmer die Mittel zur patentgemäßen Benutzung bestimmt hat oder aus der Sicht des Dritten ist bei objektiver Betrachtung nach den Umständen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten (ist "offensichtlich"), dass der Abnehmer die angebotenen oder gelieferten Mittel zur patentverletzenden Verwendung bestimmen wird (BGH GRUR 2006, 841 - Deckenheizung; BGH GRUR 2007, 679, 463 - Haubenstrechautomat; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.05.2008; I-2 U 86/06).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 29.03.2007 - 2 U 86/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,71646
OLG Naumburg, 29.03.2007 - 2 U 86/06 (https://dejure.org/2007,71646)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.03.2007 - 2 U 86/06 (https://dejure.org/2007,71646)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. März 2007 - 2 U 86/06 (https://dejure.org/2007,71646)
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